Da die BUNDjugend Schleswig-Holstein auch Teil der BUNDjugend Bundesebene ist, existieren parallel zu den Gremien auf Landesebene auch die verschiedenen Gremien der Bundesebene. Diese haben wir hier für euch kurz dargestellt (Auszug der BUNDjugend-Hompage). Weitere Infos findet ihr auf der Homepage der BUNDjugend Bundesebene.
Gremien der BUNDjugend Bundesebene
Bundesjugendversammlung: Das höchste Organ der BUNDjugend besteht aus den gewählten Delegierten der Landesjugendorganisationen und legt die Grundzüge der Arbeit der BUNDjugend fest. Neben Beschlüssen über Änderungen der Richtlinien besitzt die Bundesjugendversammlung die Aufgabe, die Bundesvorstand zu wählen und den Haushalt zu genehmigen. Sie tagt mindestens einmal jährlich.
Bundesvorstand: Er besteht aus acht gleichberechtigten Bundesjugendsprecher*innen. Die Vertretung der BUNDjugend im Bundesvorstand des BUND und der/die Bundesjugendsprecher*in für Finanzen werden für diese Positionen von der Bundesjugendversammlung direkt gewählt. Die anderen Aufgabenbereiche werden unter den übrigen Bundesjugendsprecher*innen aufgeteilt. Die Mitglieder des Bundesvorstands werden auf zwei Jahre gewählt und handeln im Sinne der Satzung des BUND und der Richtlinien der BUNDjugend.
Weitere Arbeitsgremien der BUNDjugend:
Aktiventreffen – Aktiventreffen dienen dem Austausch zwischen den Ehrenamtlichen der BUNDjugend. Sie sollen regelmäßig stattfinden und wechselnd von den Landesverbänden ausgerichtet werden.
Arbeitskreise – Die Arbeitskreise der BUNDjugend dienen der inhaltlichen und praktischen Bearbeitung bestimmter Fachthemen. Die Sprecher*innen werden von den Mitgliedern des Arbeitskreises gewählt, vertreten den Arbeitskreis aber nur in der Öffentlichkeit und berichten den Organen der BUNDjugend. Die Inhalte und Positionen werden immer gemeinschaftlich erarbeitet.